Sind OnlyFans Einnahmen steuerpflichtig?
Ja. Alle Einnahmen, die du über OnlyFans erzielst, sind in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt für Abos genauso wie für Tips, Pay per View Content, Custom Requests und Nachrichten hinter der Paywall.
Auch wenn OnlyFans im Ausland sitzt und die Auszahlung über Drittanbieter läuft: Sobald du in Deutschland lebst, musst du diese Einnahmen hier versteuern.
Und seit die DAC7-Richtlinie greift, melden Plattformen wie OnlyFans deine Umsätze automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt weiß also, was du verdienst. Die Zeiten, in denen Creator dachten „das kriegt ja keiner mit”, sind vorbei.
Was zählt alles als Einnahme?
Viele Creatorinnen unterschätzen, wie breit der Begriff „Einnahme” gefasst ist. Steuerpflichtig ist wirklich alles, was über die Plattform an dich fließt:
Deine monatlichen Abogebühren. Jeder einzelne Tipp, den dir ein Fan schickt. Einnahmen aus Pay per View Nachrichten und gesperrten Inhalten. Bezahlte Sonderwünsche und Custom Content. Einnahmen aus Livestreams.
Dabei ist ein wichtiges Detail zu beachten: OnlyFans behält 20 % deiner Bruttoeinnahmen als Plattformgebühr ein. Trotzdem musst du deine Rechnung über die vollen 100 % ausstellen. Die 20 % Provision, die OnlyFans einbehält, rechnest du separat als Gutschrift gegenüber der Plattform ab.
Welche Steuern zahlst du als OnlyFans Creator in Deutschland?
Jetzt wird es konkret. Als Gewerbetreibende auf OnlyFans kommen drei Steuerarten auf dich zu. Die gute Nachricht: Nicht alle greifen sofort, und es gibt großzügige Freibeträge.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf deinen Gewinn. Nicht auf deinen Umsatz, sondern auf das, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Und das ist ein entscheidender Unterschied.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Alles bis dahin bleibt komplett steuerfrei. Darüber startet der progressive Steuertarif bei 14 % und steigt schrittweise bis maximal 45 %. Je mehr du absetzt, desto niedriger fällt dein Gewinn aus, und desto weniger Einkommensteuer zahlst du.
Ein Rechenbeispiel: Du verdienst 40.000 Euro im Jahr auf OnlyFans und hast 10.000 Euro an Betriebsausgaben (Equipment, Software, Agentur, Steuerberater). Dein steuerpflichtiger Gewinn beträgt dann 30.000 Euro. Davon bleibt der Grundfreibetrag steuerfrei. Auf die restlichen rund 17.650 Euro zahlst du Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif.
Deine OnlyFans Einnahmen trägst du in der Steuererklärung in die „Anlage G” (Gewerbebetrieb) ein. Deinen Gewinn ermittelst du über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das klingt technisch, ist mit einem Buchhaltungstool oder Steuerberater aber kein großes Ding.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer wird erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro fällig. Solange du darunter bleibst, zahlst du keinen Cent. Liegst du darüber, hängt die genaue Höhe vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. Typisch sind zwischen 7 % und 17 % auf den Gewinn oberhalb des Freibetrags.
Das Gute: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. In vielen Fällen fällt die tatsächliche Zusatzbelastung dadurch deutlich geringer aus, als die Zahl erstmal vermuten lässt.
Umsatzsteuer und das Reverse Charge Verfahren
Das ist der Punkt, der bei den meisten Creatorinnen für Verwirrung sorgt. Deshalb hier Schritt für Schritt.
Der Europäische Gerichtshof hat im Fenix-Urteil (C-695/20) entschieden, dass du als Creator eine B2B-Dienstleistung an Fenix International Ltd. erbringst. Das ist die Firma hinter OnlyFans mit Sitz in Großbritannien. Du verkaufst also nicht direkt an deine Fans, sondern an die Plattform. Und Fenix schuldet die Umsatzsteuer gegenüber der britischen Steuerbehörde HMRC.
Für dich als Creatorin bedeutet das: Du stellst deine Rechnung an OnlyFans ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung steht der Hinweis: „Reverse Charge, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. OnlyFans kümmert sich dann um die Umsatzsteuer.
Klingt erstmal nach weniger Aufwand. Hat aber eine Kehrseite: Wenn du über das Reverse Charge Verfahren abrechnest, hast du in der Regel keinen Vorsteuerabzug für deine eigenen Einkäufe. Das heißt, die Mehrwertsteuer auf dein neues Kameraequipment oder deine Softwareabos bekommst du nicht zurück. Bei kleineren Anschaffungen macht das wenig Unterschied. Bei einem Setup für 5.000 Euro allerdings schon.
Ganz wichtig: Informiere dein Finanzamt über diese Handhabung. Das Reverse Charge Verfahren bei OnlyFans ist ein Spezialfall, den nicht jeder Sachbearbeiter sofort kennt. Ein Steuerberater, der sich mit Content Creatorn auskennt, kann das beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt richtig einrichten.
Kleinunternehmerregelung: Sinnvoll oder nicht?
Seit 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Du kannst sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt.
Was bringt dir das?
Du musst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Am Anfang kann das den bürokratischen Aufwand massiv reduzieren.
Allerdings: Für reine OnlyFans Einnahmen, die über das Reverse Charge Verfahren laufen, ist die Kleinunternehmerregelung weniger relevant, weil du sowieso keine deutsche Umsatzsteuer ausweist. Spannend wird es aber, wenn du neben OnlyFans noch andere Einnahmequellen hast.
Zum Beispiel Merchandise-Verkäufe an deutsche Fans, bezahlte Kooperationen mit Marken oder Shootings für Dritte. Auf diese Einnahmen würde deutsche Umsatzsteuer anfallen, und hier greift die Kleinunternehmerregelung dann doch.
Und Achtung: Falls du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreitest, endet die Regelung sofort. Nicht zum Jahresende, sondern ab genau dem Umsatz, der die Grenze reißt.
Am besten besprichst du die Entscheidung mit einem Steuerberater, der sich mit Plattformen wie OnlyFans und BestFans auskennt. Im Rahmen von professionellem OnlyFans Management lässt sich das direkt beim Start sauber aufsetzen.
Was du als Content Creator auf Onlyfans alles von der Steuer absetzen kannst
Jetzt kommt der Teil, der sich richtig auszahlt. Denn jede Betriebsausgabe, die du geltend machst, senkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Und als OnlyFans Creatorin hast du mehr absetzbare Kosten, als du vielleicht denkst.
Kamera und Equipment
Alles, was du für deine Content-Erstellung brauchst: Kamera, Objektive, Smartphone, Ring Light, Stativ, Mikrofon, Speicherkarten. Geräte bis 800 Euro netto setzt du sofort komplett ab. Alles darüber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben (bei einer Kamera typischerweise sieben Jahre, bei einem Laptop drei Jahre).
Software und digitale Tools.
Lightroom, Final Cut, Photoshop, Canva Pro, Cloud-Speicher, dein VPN-Dienst, Social-Media-Planungstools. Die monatlichen Abokosten sind direkt absetzbar.
Die OnlyFans-Plattformgebühr
Die 20 %, die OnlyFans von deinen Einnahmen einbehält, sind eine Betriebsausgabe. Die meisten Creatorinnen vergessen das, dabei ist es einer der größten Einzelposten.
Marketing und Werbung
Anzeigen auf Instagram oder TikTok, Kosten für deine eigene Webseite, Branding und Design. Alles, was dir Reichweite bringt, ist absetzbar.
Agentur und Management
Arbeitest du mit einer Creator-Agentur zusammen, sind die Gebühren vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Ob sich das für dich lohnt, erfährst du in unserem Vergleich Creator-Agentur vs. Selbstständigkeit.
Buchhaltung und Steuerberatung
Dein Buchhaltungstool (sevdesk, lexoffice) und die Honorare deines Steuerberaters gehören ebenfalls dazu.
Internet und Telefon
Den beruflichen Anteil deiner Internet- und Handykosten kannst du absetzen. Wenn du dein Handy zu 70 % geschäftlich nutzt, setzt du 70 % der Kosten an.
Arbeitszimmer
Nutzt du einen abgegrenzten Raum in deiner Wohnung ausschließlich für deine Creator-Tätigkeit, kannst du die anteiligen Miet- und Nebenkosten absetzen.
Ein Wort zu Kleidung und Kosmetik: Das Finanzamt erkennt diese Posten in den meisten Fällen nicht an, weil sie auch privat genutzt werden können. Spezielle Kostüme oder Bühnen-Make-up können Ausnahmen sein, aber verlasse dich nicht darauf.
So viel solltest du monatlich für Steuern zurücklegen
Die Faustregel, die auch erfahrene Steuerberater empfehlen: Lege 30 bis 35 Prozent deines monatlichen Gewinns für Steuern zur Seite. Auf ein separates Konto, an das du nicht rangehst.
Warum so viel?
Gerade im ersten Jahr, wenn du noch keine Vorauszahlungen leistest, kommt die gesamte Steuerlast geballt mit der ersten Steuererklärung. Und dann können plötzlich mehrere tausend Euro fällig sein. Wer das Geld nicht zurückgelegt hat, gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Dazu kommen dann Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Vollstreckungsmaßnahmen.
Ab dem zweiten Jahr setzt das Finanzamt in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Gewerbesteuer fest. Die basieren auf deinem Vorjahresgewinn. Wenn dein Einkommen stark schwankt (was bei Creatorinnen normal ist), kannst du eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Deine Steuererklärung als OnlyFans Creator: Was gehört rein?
Als selbstständige Creatorin bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Abgabefrist ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater hast du deutlich mehr Zeit.
Diese Formulare und Anlagen brauchst du:
Anlage G (Gewerbebetrieb)
Hier trägst du deinen Gewinn aus der Creator-Tätigkeit ein.
Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Hier ermittelst du deinen Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Das ist die Basis für alles.
Umsatzsteuererklärung
Je nach deiner Umsatzsteuer-Situation (Reverse Charge, Kleinunternehmerregelung) kann auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung nötig sein. Dein Steuerberater klärt, ob das bei dir der Fall ist.
Gewerbesteuererklärung
Falls dein Gewinn über 24.500 Euro liegt, brauchst du zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung.
Tools wie WISO Steuer, Taxfix oder Smartsteuer führen dich durch die Formulare. Trotzdem empfehle ich dir gerade am Anfang einen Steuerberater, der sich mit Content Creatorn auf Plattformen wie OnlyFans auskennt. Die Kombination aus Reverse Charge Verfahren, ausländischer Plattform und DAC7-Meldepflicht macht den Fall spezieller als eine normale Selbstständigkeit.
Die 5 teuersten Steuerfehler als OnlyFans Creator
Wir sehen diese Fehler bei Creatorinnen immer wieder. Jeder Einzelne kann dich Hunderte oder tausende Euro kosten.
Fehler 1: Kein Geld für Steuern zurücklegen
OnlyFans zahlt brutto aus. Da geht kein Steuerabzug automatisch ab. Wenn du alles ausgibst, was reinkommt, stehst du bei der Steuererklärung vor einem riesigen Problem. 30 % zurücklegen, immer.
Fehler 2: Private und geschäftliche Ausgaben vermischen
Wenn du ein neues Outfit kaufst und es als Betriebsausgabe absetzt, es aber auch privat trägst, wird das Finanzamt bei einer Prüfung streichen. Nur echte, rein geschäftliche Ausgaben sind absetzbar. Ein separates Geschäftskonto macht die Trennung einfach.
Fehler 3: Belege nicht aufbewahren
Ohne Beleg gibt es keinen steuerlichen Abzug. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Richte dir eine digitale Belegstruktur ein, zum Beispiel mit der Scan-Funktion deines Buchhaltungstools.
Fehler 4: Die OnlyFans-Provision vergessen abzusetzen
Die 20 % Plattformgebühr sind eine Betriebsausgabe. Bei 50.000 Euro Bruttoeinnahmen sind das 10.000 Euro, die deinen Gewinn senken. Das vergisst du besser nicht.
Fehler 5: Denken, das Finanzamt bekommt nichts mit
Durch die DAC7-Meldepflicht und die verschärften Kontrollen seit 2025 gleichen Finanzämter Plattformdaten automatisch mit Steuererklärungen ab. In Nordrhein-Westfalen wertet das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität aktuell tausende Influencer-Datensätze aus. Die Konsequenzen reichen von Nachzahlungen über Verspätungszuschläge bis hin zu Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Brauchst du einen Steuerberater für OnlyFans?
Technisch gesehen: nein. Du kannst deine Steuererklärung selbst machen. Praktisch gesehen: Ein Steuerberater lohnt sich fast immer.
Die steuerliche Situation als OnlyFans Creator ist durch das Reverse Charge Verfahren, die ausländische Plattform und die verschiedenen Einnahmequellen (Abos, Tips, Pay per View) komplexer als bei einer klassischen Selbstständigkeit. Ein spezialisierter Steuerberater kennt die Besonderheiten, weiß welche Betriebsausgaben das Finanzamt akzeptiert und welche nicht, und sorgt dafür, dass du nicht zu viel zahlst.
Gute Anlaufstellen sind Kanzleien, die sich explizit als „Steuerberater für Influencer” oder „Steuerberater für Content Creator” positionieren. Die Kosten für den Steuerberater sind übrigens auch wieder eine Betriebsausgabe.
Und wenn du das Thema nicht alleine angehen willst:
CelebClub unterstützt Creatorinnen nicht nur bei Content und Strategie, sondern auch beim organisatorischen Setup. Wir helfen dir, die richtigen Partner zu finden und dein Business von Anfang an professionell aufzustellen.

