Was „nebenberuflich” bei OnlyFans wirklich heißt
Nebenberuflich bedeutet: du hast eine andere Haupttätigkeit (Minijob, feste Anstellung, Ausbildung, Studium) und betreibst OnlyFans als zusätzliche Einnahmequelle. Steuerrechtlich und arbeitsrechtlich gibt es einige Besonderheiten, die viele Creator unterschätzen.
Wichtig zu verstehen: OnlyFans ist praktisch immer eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, kein Hobby. Sobald du regelmäßig Einnahmen aus OnlyFans erzielst und dafür Inhalte gegen Bezahlung bereitstellst, gilst du steuerrechtlich als Unternehmerin, egal ob nebenberuflich oder in Vollzeit. Der Unterschied zwischen „nebenberuflich” und „hauptberuflich” liegt nicht in den steuerlichen Pflichten, sondern nur in der zeitlichen und finanziellen Dimension. Es gibt keine Freigrenze, die dich als Nebentätige davor bewahrt, dich steuerlich zu erfassen.
Details zur Gewerbeanmeldung und den steuerlichen Grundlagen findest du in unseren separaten Guides: OnlyFans Gewerbe anmelden und OnlyFans Steuern in Deutschland. In diesem Artikel geht es um die Themen, die speziell für Nebenberufliche relevant sind.
Was passiert mit deinem Minijob, deiner Ausbildung oder deinem Studium?
Die häufigste Sorge: Muss ich meinem Chef, meinem Ausbilder oder der Universität irgendwas sagen? Die Antwort hängt davon ab, in welcher Situation du gerade steckst.
Minijob oder Aushilfsjob
Wenn du an der Kasse, in der Getränkeabteilung, im Café oder in der Gastronomie arbeitest, ist eine Nebentätigkeit rechtlich praktisch immer erlaubt. Anzeigepflichten kommen bei Minijobs selten vor, und selbst wenn: der Chef in der Getränkeabteilung wird sich nicht dafür interessieren, was du in deiner Freizeit machst, solange du zuverlässig zur Schicht kommst. Rechtliche Risiken sind hier minimal.
Ausbildung
Während einer Berufsausbildung ist eine Nebentätigkeit meistens erlaubnispflichtig, das heißt: dein Ausbildungsbetrieb muss zustimmen. Steht das im Ausbildungsvertrag, musst du es formal einholen. In der Praxis wird das selten aktiv verfolgt, solange die Ausbildung nicht darunter leidet. Wer sich absichern will, kann formlos die Zustimmung einholen, muss aber nicht sagen, um welche konkrete Tätigkeit es geht.
Studium
Als Studentin ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich frei. Weder die Hochschule noch ein Arbeitgeber deines Werkstudentenjobs kann dir OnlyFans verbieten. Die wichtigsten Themen sind hier nicht arbeitsrechtlich, sondern finanziell: BAföG, Kindergeld und Familienversicherung (dazu gleich mehr).
Feste Anstellung
Nur wenn du in einer regulären Vollzeit- oder Teilzeitanstellung bist, wird die Arbeitgeber-Frage relevant. Steht eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht im Arbeitsvertrag, musst du das ernst nehmen. Verstoß gegen eine solche Klausel kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, im schlimmsten Fall bis zur Kündigung.
Was der Arbeitgeber in der Praxis erfährt
Das Finanzamt gibt keine Daten an deinen Arbeitgeber weiter. Was theoretisch sichtbar werden könnte, sind Änderungen bei der Krankenkasse (wenn du hauptberuflich selbstständig wirst) oder ungewöhnliche Muster bei der Sozialversicherung. Solange du nebenberuflich bleibst, gibt es hier keine automatischen Meldewege.
Was du bei BAföG, Kindergeld und Familienversicherung beachten musst
Für Studentinnen und Auszubildende sind das die wirklich kritischen Punkte. Hier kann OnlyFans-Einkommen direkte Konsequenzen haben, auch wenn arbeitsrechtlich alles sauber ist.
BAföG. Wer BAföG bezieht, darf pro Jahr einen bestimmten Freibetrag dazuverdienen, ohne dass die Förderung gekürzt wird. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und liegt aktuell bei etwas über 6.000 Euro Gewinn pro Jahr, also rund 520 Euro pro Monat. Verdienst du mehr, wird der Übersteig auf dein BAföG angerechnet. Wichtig: entscheidend ist der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht der Bruttoumsatz. Wer sauber Ausgaben absetzt, hat mehr Spielraum, als es auf den ersten Blick aussieht.
Kindergeld. Bei Studentinnen und Auszubildenden in Erstausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, unabhängig vom Einkommen. Bei einer Zweitausbildung ist es komplizierter: dann darf die Nebentätigkeit maximal 20 Stunden pro Woche umfassen, um den Kindergeld-Anspruch nicht zu gefährden.
Familienversicherung. Wenn du über deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bist, gilt eine monatliche Einkommensgrenze, die jährlich angepasst wird (aktuell etwas über 500 Euro pro Monat). Wer diese Grenze regelmäßig überschreitet, fliegt aus der Familienversicherung raus und muss sich selbst versichern. Das kann 100 bis 200 Euro monatlich zusätzlich kosten und sollte in die Rechnung eingeplant werden.
Wohngeld, Bürgergeld, Elterngeld. Auch andere staatliche Leistungen können durch OnlyFans-Einkommen beeinflusst werden. Die Grundregel: sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, musst du diese den zuständigen Behörden angeben. Verschweigen ist Sozialbetrug und wird verfolgt.
Diese Themen gehören zwingend in ein Erstgespräch mit einer Steuerkanzlei, die sich mit Creator-Situationen auskennt. Wir vermitteln unsere Creatorinnen an entsprechende Partner in unserem Netzwerk.
Diese Steuerpflichten hast du nebenberuflich
Steuerlich bist du auch nebenberuflich voll unternehmerisch tätig. Das heißt konkret:
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt automatisch diesen Fragebogen zu. Ausfüllen und zurückschicken ist Pflicht. Hier gibst du deine erwarteten Umsätze und Gewinne an, wählst zwischen Kleinunternehmer-Regelung und Regelbesteuerung und legst den Grundstein für deine steuerliche Behandlung.
Einkommensteuer auf alle Einnahmen
Deine OnlyFans-Einkünfte werden zu deinem übrigen Einkommen addiert und nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein Beispiel: Bei einem Minijob mit 5.400 Euro Jahresverdienst und 15.000 Euro Gewinn aus deinen Einnahmen aus OnlyFans zahlst du auf die OnlyFans-Einnahmen deutlich mehr Steuer, als du es mit einem reinen Minijob-Einkommen tun würdest. Der Steuersatz steigt progressiv mit dem Gesamteinkommen.
Umsatzsteuer und Reverse-Charge-Verfahren
OnlyFans hat seinen Sitz in Großbritannien. Für viele Einnahmen aus der Plattform greift deshalb das Reverse-Charge-Verfahren, das die Umsatzsteuer anders behandelt als bei deutschen Zahlungsanbietern. Wenn du unter der Kleinunternehmer-Grenze bleibst, ist das für dich zunächst nicht relevant. Unter Umständen kann sich die Regelbesteuerung trotzdem lohnen, weil du dann Vorsteuer auf deine betrieblichen Ausgaben abziehen kannst.
Gewerbesteuer
Als natürliche Person hast du einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr, bevor Gewerbesteuer fällig wird. Nebenberufliche Creatorinnen erreichen diese Schwelle in der Regel nicht direkt, sollten aber laufend mitrechnen.
Absetzbare Ausgaben
Kamera-Equipment für Fotos und Videos, Computer und Software für Bearbeitung und Buchhaltung, Beleuchtung, ein Teil deiner Miete für den Arbeitsbereich, Reisen für Content-Produktion, Coaching, Anwaltskosten. Vieles davon ist absetzbar, wenn du es sauber dokumentierst. In der Praxis holen sich Creatorinnen mit sauberer Ausgabenstruktur oft vierstellige Beträge pro Jahr zurück, die sonst als Betriebsausgabe verloren gehen.
Für die detaillierten steuerlichen Abläufe siehe unseren separaten Guide zu OnlyFans Steuern in Deutschland oder unsere Leistungsseite Steuerberatung.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Was OnlyFans dem Finanzamt meldet
Ein Punkt, den viele nebenberufliche Creatorinnen 2026 noch immer unterschätzen: die Plattformen melden inzwischen automatisch.
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, das auf der europäischen DAC7-Richtlinie basiert, sind digitale Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Patreon, Twitch und viele weitere verpflichtet, die Einnahmen ihrer Nutzer an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Die Meldung erfolgt jährlich und enthält Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und die erzielten Einnahmen pro Plattform.
Konkret bedeutet das: Das Finanzamt weiß, dass du auf OnlyFans Einnahmen erzielst, selbst wenn du sie in deiner Steuererklärung nicht angibst. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist nicht mehr theoretisch, sondern hat mit den Plattformmeldungen eine solide Beweisgrundlage bekommen.
Für dich als nebenberufliche Creatorin heißt das:
- Ignoriere deine OnlyFans-Einnahmen nicht in der Steuererklärung. Das Finanzamt hat die Zahlen ohnehin.
- Verlass dich nicht darauf, dass „nebenberuflich” ein Freischein ist. Es gibt keinen.
- Die einzige realistische Strategie ist saubere Anmeldung, saubere Deklaration und saubere Ausgabenstruktur.
Wenn du bisher Einnahmen nicht erklärt hast: Selbstanzeige
Manche Creatorinnen betreiben OnlyFans nebenberuflich seit ein oder zwei Jahren, ohne die Einnahmen erklärt zu haben. Wenn das auf dich zutrifft, ist Handeln jetzt besser als Warten.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und der schnellste Weg zurück in die Legalität. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Selbstanzeige vollständig ist (also alle Jahre und alle Einkünfte umfasst), rechtzeitig erfolgt (bevor das Finanzamt oder die Steuerfahndung von den Einkünften erfahren hat) und die Nachzahlung geleistet werden kann.
Was die Selbstanzeige verhindert: Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Was sie nicht verhindert: Die Nachzahlung der Steuern mit Zinsen und Säumniszuschlägen. Aber die Nachzahlung ist verhandelbar, das Strafverfahren nicht.
Wichtig: Eine Selbstanzeige ist ein rechtliches Instrument mit sehr genauen Formvorschriften. Wer sie unvollständig oder falsch abgibt, verliert die Straffreiheit. In diesem Fall ist ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht oder eine spezialisierte Steuerkanzlei nicht optional, sondern Pflicht. Die Selbstanzeige muss alle steuerlich relevanten Tatsachen vollständig offenlegen, sonst verliert sie ihre strafbefreiende Wirkung. Wir vermitteln unsere Creatorinnen in solchen Situationen an Kanzleien mit routinierter Praxis bei OnlyFans-Selbstanzeigen.
Wann wird aus nebenberuflich hauptberuflich?
Für viele Creatorinnen ist der Weg umgekehrt zu klassischen Berufslaufbahnen. Der Minijob, der Aushilfsjob, das nebenher-Studium sind der Übergang. OnlyFans wird schnell zur Haupteinnahmequelle, wenn es funktioniert. Steuerlich und sozialrechtlich gibt es Kriterien für die Einordnung als hauptberuflich selbstständig, die Content Creator und Influencerinnen kennen sollten:
- Die selbstständige Tätigkeit übersteigt zeitlich (mehr als 18 bis 20 Stunden pro Woche) oder wirtschaftlich (höheres Einkommen als aus deinen anderen Einnahmequellen) alles andere.
- Du reduzierst oder beendest deinen Minijob, deine Ausbildung oder deine sonstigen Jobs.
Sobald du hauptberuflich selbstständig wirst, ändert sich einiges: Krankenversicherung wird privat oder freiwillig gesetzlich, Sozialversicherungsbeiträge werden selbst getragen, die Anmeldung beim Finanzamt wird ausführlicher.
Wer diesen Übergang plant, sollte ihn nicht nebenbei machen. Es lohnt sich, im Vorfeld eine klare Struktur aufzubauen, damit die Umstellung ohne finanzielle oder rechtliche Überraschungen läuft. Das ist einer der Punkte, wo wir bei CelebClub konkret helfen.

