Muss man für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?

Kurz und klar: Ja.

Sobald du auf OnlyFans regelmäßig Inhalte gegen Bezahlung bereitstellst, übst du eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus. Und das macht dich nach deutschem Recht zur Gewerbetreibenden. Die Pflicht greift übrigens nicht erst ab einem bestimmten Umsatz.

Sie beginnt in dem Moment, in dem du mit der Absicht startest, Geld zu verdienen. Auch wenn es am Anfang nur 50 Euro im Monat sind.

Gewerbe oder Freiberuf: Was gilt für OnlyFans Creator?

Die allermeisten OnlyFans Creator werden steuerlich als Gewerbetreibende eingestuft (§ 15 EStG). Theoretisch gibt es die Möglichkeit, als Freiberuflerin anerkannt zu werden (§ 18 EStG). Dafür müssten deine Inhalte allerdings einen klar künstlerischen Anspruch haben, zum Beispiel wenn du als Performerin, Musikerin oder Schauspielerin auftrittst. In der Praxis legt das Finanzamt hier aber sehr strenge Maßstäbe an.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Fenix-Entscheidung (C-695/20) außerdem klargestellt, dass Creator eine Dienstleistung an die Plattform OnlyFans erbringen und nicht direkt an die Fans. Das hat umsatzsteuerliche Folgen (dazu gleich mehr) und unterstreicht gleichzeitig, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Falls du dir unsicher bist, ob du vielleicht doch unter die Freiberufler-Ausnahme fällst, kläre das unbedingt mit einem Steuerberater, bevor du dein Gewerbe anmeldest.

OnlyFans Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt

Klingt bürokratischer, als es ist. Im besten Fall hast du alles in ein bis zwei Stunden erledigt.

Schritt 1: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Die Anmeldung machst du beim Ordnungs- oder Gewerbeamt deiner Stadt. In vielen Städten geht das inzwischen komplett online. Du brauchst deinen Personalausweis (oder Reisepass), deine Meldeadresse und eine Tätigkeitsbeschreibung.

Kleiner Tipp für die Tätigkeitsbeschreibung: Formuliere es neutral. „Erstellung und Vermarktung digitaler Inhalte” oder „Digitale Medienproduktion” funktioniert perfekt. Du musst OnlyFans nicht namentlich erwähnen. Die Kosten für die Anmeldung liegen je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.

Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER

Ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung bekommst du Post vom Finanzamt: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn direkt über das ELSTER-Portal digital ausfüllen. Das Finanzamt will darin deine Bankverbindung wissen, deinen geschätzten Jahresumsatz und Gewinn, deine genaue Tätigkeitsbeschreibung und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Ganz wichtig: Sei bei der Umsatzschätzung ehrlich mit dir selbst. Wenn du viel zu niedrig schätzt und dann deutlich mehr verdienst, kommt eine saftige Nachzahlung. Wenn du zu hoch schätzt, zahlst du erstmal unnötig hohe Vorauszahlungen. Am besten schätzt du konservativ und korrigierst nach dem ersten Jahr.

Schritt 3: Steuernummer und IHK-Mitgliedschaft

Sobald das Finanzamt deinen Fragebogen bearbeitet hat, bekommst du automatisch eine Steuernummer. Die brauchst du für deine Rechnungen an OnlyFans. Außerdem wirst du als Gewerbetreibende automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Jahresbeitrag liegt für Kleinunternehmerinnen meistens zwischen 30 und 80 Euro, und bei geringem Einkommen kannst du eine Befreiung beantragen.

Wenn du dich lieber auf deinen Content konzentrieren willst, statt dich durch Formulare zu kämpfen: Unser Team unterstützt dich bei der kompletten Einrichtung.

Welche Steuern fallen als OnlyFans Creator an?

Okay, Gewerbe angemeldet. Jetzt bist du offiziell selbstständig. Jetzt kommen die Steuern.

Klingt erstmal abschreckend, ist aber wirklich machbar, wenn du die Basics verstehst.

Einkommensteuer

Jeder Euro Gewinn, den du als OnlyFans Creator erzielst, unterliegt der Einkommensteuer.
Aber: Es gibt einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026). Alles bis dahin bleibt komplett steuerfrei. Erst darüber startet der progressive Steuertarif bei 14 % und steigt bis maximal 45 %. Dein Gewinn ist dabei das, was nach Abzug deiner Betriebsausgaben übrig bleibt. Und je mehr du absetzt, desto weniger zahlst du. Dazu später mehr.

Gewerbesteuer

Hier die gute Nachricht: Gewerbesteuer wird erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro fällig. Wenn du darunter bleibst, zahlst du null. Liegst du darüber, hängt der genaue Betrag vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. In den meisten Städten sind das zwischen 7 % und 17 % auf den Gewinn oberhalb des Freibetrags.
Noch besser: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet. Die tatsächliche Belastung ist also niedriger, als die Zahl erstmal vermuten lässt.

Umsatzsteuer und das Reverse Charge Verfahren

Das klingt kompliziert, ist es aber für dich als Creatorin eigentlich nicht. Durch das EuGH-Fenix-Urteil gilt: Du erbringst als Creator eine B2B-Dienstleistung an Fenix International Ltd. (den Betreiber von OnlyFans mit Sitz in Großbritannien). Nicht an deine Fans, sondern an die Plattform selbst. Und Fenix schuldet die Umsatzsteuer gegenüber der britischen Steuerbehörde.

Was heißt das konkret für dich?

Du stellst deine Rechnung an OnlyFans ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung steht der Hinweis „Reverse Charge, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. OnlyFans kümmert sich dann um den Rest.

Einen Haken gibt es allerdings: Wenn du über das Reverse Charge Verfahren abrechnest, kannst du in der Regel auch keinen Vorsteuerabzug für deine eigenen Anschaffungen geltend machen. Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du in Equipment und Tools investierst.

Kleinunternehmerregelung: Lohnt sich das für dich?

Seit 2025 gelten neue Grenzen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Du kannst sie nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und du im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibst. Der Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Gerade am Anfang ist das für viele Creatorinnen die richtige Wahl, weil es den bürokratischen Aufwand enorm reduziert. Aber du solltest wissen: Die Vorsteuer auf große Anschaffungen (Kamera, MacBook, Beleuchtungssetup) bekommst du dann nicht zurück. Und falls du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr knackst, endet die Regelung sofort und nicht erst zum Jahresende.

Am besten besprichst du das mit einem Steuerberater, der sich mit Creatorn auskennt. Im Rahmen von professionellem OnlyFans Management lässt sich das direkt von Anfang an sauber aufsetzen.

Was passiert, wenn du als Content Creator dein Gewerbe nicht anmeldest?

Hand aufs Herz: Viele Creatorinnen starten auf OnlyFans mit dem Gedanken, dass ihre Einnahmen schon nicht auffallen werden. Die Plattform sitzt schließlich im Ausland, die Auszahlung läuft über Drittanbieter wie Paxum. Klingt safe, oder?

Ist es aber nicht. Seit 2023 überhaupt nicht mehr.

Durch die DAC7-Richtlinie und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen Plattformbetreiber deine Umsätze automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Das Finanzamt gleicht diese Daten mit Steuererklärungen ab. Wer nicht gemeldet hat, fällt auf. Punkt.

Und die Konsequenzen sind kein Spaß. Die Gewerbeanmeldung zu unterlassen, ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit.

Aber die steuerlichen Folgen wiegen deutlich schwerer: Das Finanzamt schätzt deinen Umsatz in der Regel höher, als er tatsächlich war. Dazu kommen Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr. Und im schlimmsten Fall landest du in einem Steuerstrafverfahren, das erst nach zehn Jahren verjährt.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist zwar möglich, aber nur, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Durch die automatisierten Meldedaten wird dieses Zeitfenster von Monat zu Monat kleiner. Wenn du also schon Einnahmen auf OnlyFans hast und noch kein Gewerbe angemeldet ist:

Kümmere dich jetzt darum. Nicht morgen, nicht nächste Woche. Jetzt.

Welche Betriebsausgaben kannst du als OnlyFans Creator absetzen?

Jetzt kommt der Teil, der richtig Spaß macht. Denn mit der Gewerbeanmeldung bekommst du ein mächtiges Tool in die Hand: Du kannst deine Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das bedeutet, dass du deinen Gewinn (und damit deine Steuerlast) ganz legal drücken kannst.

Technik und Equipment.

Alles, was du für deine Content-Erstellung brauchst, ist absetzbar. Deine Kamera, dein Smartphone, Ring Light, Stativ, Laptop, Mikrofon. Geräte über 800 Euro netto werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Alles darunter setzt du sofort ab.

Software und Tools.

Dein Abo für Lightroom oder Final Cut, Cloud-Speicher, Social-Media-Planungstools und VPN-Dienste für deine Sicherheit online.

Marketing und Reichweite.

Anzeigen auf Instagram oder TikTok, Kosten für deine eigene Webseite, Investitionen in Branding und Design für deinen Auftritt.

Agentur- und Managementkosten.

Arbeitest du mit einer Creator-Agentur zusammen? Die Gebühren sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Falls du noch überlegst, ob sich das für dich lohnt, schau dir unseren Vergleich Creator-Agentur vs. Selbstständigkeit an.

Buchhaltung und Steuerberatung.

Dein Buchhaltungstool (sevdesk, lexoffice, Buhl) und die Kosten für deinen Steuerberater gehören ebenfalls dazu.

Raumkosten.

Nutzt du einen festen Bereich deiner Wohnung ausschließlich für deine Creator-Tätigkeit, kannst du anteilige Miet- und Nebenkosten absetzen.

Ein Hinweis zu Kleidung, Make-up und Kosmetik: Das Finanzamt erkennt diese Posten meistens nicht an, weil sie auch privat genutzt werden können. Bei Kostümen oder speziellem Bühnen-Make-up gibt es für Creator auf Onlyfans Ausnahmen, aber rechne hier nicht fest damit.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Gewerbeanmeldung als OnlyFans Creator

Wir arbeiten täglich mit Creatorinnen zusammen und sehen immer wieder dieselben Stolperfallen. Hier die fünf, die dich am meisten Geld und Nerven kosten:

Fehler 1: Zu spät anmelden.

Die Gewerbepflicht beginnt nicht erst ab einem bestimmten Umsatz. Sobald du mit der Absicht startest, Geld zu verdienen, musst du anmelden. Auch wenn du im ersten Monat nur zwei Abos hast. Rückwirkende Anmeldungen sind zwar möglich, ziehen aber oft unangenehme Rückfragen vom Finanzamt nach sich.

Fehler 2: Umsatz viel zu niedrig schätzen.

Am Anfang ist alles unsicher, klar. Aber wenn du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 5.000 Euro angibst und dann 30.000 Euro verdienst, wird die Steuernachzahlung richtig unangenehm. Schätze lieber realistisch und passe nach dem ersten Jahr an.

Fehler 3: Privatkonto und Businesskonto vermischen.

Du brauchst als Einzelunternehmerin kein offizielles Geschäftskonto. Trotzdem solltest du unbedingt ein separates Konto nur für deine OnlyFans-Einnahmen und Geschäftsausgaben führen. Sobald alles auf einem Konto läuft, wird die Buchhaltung zum absoluten Chaos. Besonders wenn das Finanzamt mal eine Prüfung ansetzt.

Fehler 4: Belege nicht aufheben.

Klingt banal, kostet aber bares Geld. Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg. Ohne Beleg gibt es keinen steuerlichen Abzug. Richte dir von Tag eins eine Struktur ein, egal ob per App oder im Ordner. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.

Fehler 5: Denken, dass das Finanzamt nichts mitbekommt.

Das ist mit Abstand der teuerste Fehler auf dieser Liste. Durch DAC7 und die automatisierte Datenauswertung ist die Chance, unter dem Radar zu bleiben, praktisch bei null. Wer eine solide OnlyFans Strategie verfolgt, macht es von Anfang an richtig.

Gewerbe anmelden und dann? So startest du richtig durch

Die Gewerbeanmeldung ist erledigt, der Fragebogen beim Finanzamt eingereicht, die Steuernummer ist da. Was jetzt?

Setz dir als Erstes ein ordentliches Buchhaltungstool auf. Sevdesk, lexoffice oder Buhl Unternehmer kosten zwischen 10 und 25 Euro im Monat und sparen dir stundenlangen Papierkram am Ende des Jahres. Buche dabei alle OnlyFans-Auszahlungen direkt als Einnahmen, nicht erst, wenn das Geld in Euro auf deinem deutschen Konto landet.

Such dir außerdem einen Steuerberater, der sich mit Content Creatorn auskennt. Die steuerliche Situation bei OnlyFans ist durch das Reverse Charge Verfahren, die Kleinunternehmerregelung und die DAC7-Meldepflicht einfach spezieller als bei einer klassischen Selbstständigkeit. Ein Steuerberater mit Erfahrung in dem Bereich spart dir auf lange Sicht ein Vielfaches seiner Kosten.

Und wenn du nicht nur steuerlich, sondern auch strategisch durchstarten willst: CelebClub unterstützt Creatorinnen ganzheitlich. Content-Strategie, Social Media Marketing, organisatorisches Setup. Damit du dich voll auf das konzentrieren kannst, was du am besten machst: Content erstellen, der deine Community begeistert.